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Nebliges Feld

STOPP-WEEZE-LAARBRUCH

ÜBER UNS

Nach Jahren des ‚Einzelkampfes’ betroffener Bürgerinnen und Bürger wird 1996 die AKTIONSGEMEINSCHAFT GEGEN FLUGLÄRM UND LUFTVERSCHMUTZUNG e. V. gegründet. Sie wird vom Start weg das Sprachrohr für den Widerstand gegen dieses Projekt!

Circa 9000 Bürgerinnen und Bürger schlossen sich dem durch die Aktionsgemeinschaft (AG) organisierten Widerspruchsverfahren gegen den Flughafen Laarbruch an.

Für das Klageverfahren vor den Verwaltungsgerichten unterstützt die AG, finanziert durch die Mitgliedsbeiträge, 11 ausgesuchte Kläger. Diese Kläger (und weitere Privatkläger) führen stellvertretend für die betroffene Bevölkerung das Klageverfahren.

Die Ziele der Aktionsgemeinschaft waren in den letzten 10 Jahren eindeutig.
Stets wurde die AG von dem Gedanken geleitet: “Stopp-Laarbruch”
Das kleine Intermezzo im Jahre 2006, indem kurzzeitig von einer handvoll Mitgliedern eine “Vereinbarungslösung” ggf. für akzeptabel betrachtet wurde, ist überwunden.

In der Jahreshauptversammlung/Mitgliederversammlung – Ende 2006 – wurde dem neuen Vorstand der AG, nahezu einstimmig mit auf den Weg gegeben: Stoppt Laarbruch, ohne Kompromisse.

Damit ist die Aktionsgemeinschaft wieder auf ihrem alten Kurs. Somit wird der Vorstand der Aktionsgemeinschaft, das Votum der Mitgliederversammlung, konsequent verfolgen und die juristischen Aktivitäten kompromißlos dahingehend ausrichten.

Über das Ziel hinaus – die Schließung des Flughafens Laarbruchs zu erreichen – wird die Aktionsgemeinschaft in Zukunft auch den wirtschaftlichen Aspekt kritisch beobachten. Dazu gehört auch das Anprangern der unglaublichen Verschwendung und des uneffizienten Einsatzes von Steuergeldern.

Historischer Ablauf der Ereignisse um die Gründung des Flughafen Laarbruch.

 

Trotz ca. 9 000 deutsch/niederländischer Einsprüche bei Offenlage der Planungen im Jahre 1999 wird im Sommer 2001 dem Flughafen durch die Bezirksregierung Düsseldorf die Betriebserlaubnis zum sofortigen Vollzug erteilt. Darauf hin gehen rund 6000 Widersprüche bei der Behörde ein, auf deren Bescheidung wir bis heute warten.

2002 wird die kommunale FN in eine privatrechtliche GmbH überführt, deren Anteile von drei niederländischen Investorengruppen gehalten werden

Durch den von der niederländischen Gemeinde Bergen eingebrachten Eilantrag beim OVG Münster, soll zunächst das Wochenende weitgehend geschützt bleiben.

Der zivile Flugbetrieb am Flughafen Niederrhein (NRN) wird am 1. Mai 2003 aufgenommen. Geflogen wird auf der niederländischen Seite von 6 – 23 Uhr, auf deutscher Seite von 5 – 24 Uhr.

Zunächst fliegen 3 Airlines auf ‚Laarbruch’ wie der Flughafen vor Ort genannt wird – die LowCostCarrier Ryanair und die neu gegründete VBird, sowie die Chartergesellschaft Dutchbird.

Anmerkung Mai 2005: Es fliegt nur Ryanair.

Das Investorenkonsortium um die niederländischen Selfmademen van de Lande und de Vlieger hat bereits zu Turbulenzen jeglicher Art geführt, über die auszuführen, der Rahmen eines Artikels nicht ausreichte. Die letzte hatte heute mal wieder ein parlamentarisches Nachspiel im nordrheinwestfälischen Landtag – gegen den Hauptanteilseigner de Vlieger (39 %) laufen in Frankreich Untersuchungen wegen Betruges und Untreue. Dort sollen hohe staatliche Subventionen veruntreut worden sein.

Was aber die Bezirksregierung Düsseldorf nicht dazu bewegen wird, die anstehende (negative) Bescheidung der Widersprüche noch einmal zu überdenken.

Was folgt ist jedem klar: Es wird nach Prüfung geklagt werden müssen!

Anmerkung: Seit Februar 2005 ist Klage eingereicht.

Eine auf Jahre bestehende Rechtsunsicherheit ohne positive Prognose– für Investoren, aber auch für betroffene Bürgerinnen und Bürger die allerdings zwischenzeitlich verlärmt und verdreckt werden dürfen!

Im Dezember 2005 findet die Anhörung der juristischen Kontrahenten vor dem Oberverwaltungsgericht Münster statt.

Am 3. Januar 2006 hebt das OVG Münster die flugrechtliche Genehmigung zum Flughafen Laarbruch auf. Eine Revision des Urteils wird nicht zugelassen.
Daraufhin hat die Bezirksregierung Düsseldorf beim Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) eine Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht. Damit strebt sie an, das Revisionsverbot im Urteil um den Airport Weeze zu überwinden.

Der Flughafen soll monatlich ca. 400.000,- EURO Verluste einfahren.
Der Kreis Kleve will bei Insolvenz des Investors mit “Krediten” einspringen.

Am 5. April 2006: Die Beschwerde der Bezirksregierung Düsseldorf und deren Beigeladenen – gegen das Urteil des OVG vom 3. Januar 2006 – ist abgewiesen worden. Der Rechtsstreit ist nun an das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zur Entscheidung verwiesen worden.

Seit April 2006: Warten auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes Leipzig, über die Beschwerde zur Nichtzulassung der Revision.Im Februar 2007 wurde durch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Revision gegen des “Münsteraner Urteil” wegen “grundsätzlicher Bedeutung” zugelassen.

KONTAKT

Aktionsgemeinschaft gegen Fluglärm und Luftverschmutzung e.V.

+49 2832 4163

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